00352 – 27 28 15 38 | mycon@mycon.lu
Als Wohngebäude gelten solche, in denen mehr als 90% der Energiebezugsfläche als Wohnraum genutzt werden (alternativ kann auf den „cadastre vertical“ des „règlement ministériel du 21/01/2010 Mémorial A n°9“ zurückgegriffen werden). Das Verhältnis Wohnfläche zur Nichtwohnfläche ist somit für die Einstufung des Gebäudes in Wohngebäude oder Nichtwohngebäude ausschlaggebend.
Der Energiepass ist Bestandteil jedes Bauantrags bei
Auch bei wesentlichen Renovierungen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind, ist der Energiepass obligatorisch.