00352 – 27 28 15 38 | mycon@mycon.lu

00352 – 27 28 15 38 | mycon@mycon.lu

gebäude

Gebäude

Als Wohngebäude gelten solche, in denen mehr als 90% der Energiebezugsfläche als Wohnraum genutzt werden (alternativ kann auf den „cadastre vertical“ des „règlement ministériel du 21/01/2010 Mémorial A n°9“ zurückgegriffen werden). Das Verhältnis Wohnfläche zur Nichtwohnfläche ist somit für die Einstufung des Gebäudes in Wohngebäude oder Nichtwohngebäude ausschlaggebend.

Wann wird ein Energiepass benötigt?

Der Energiepass ist Bestandteil jedes Bauantrags bei

  • Neubau,
  • Erweiterung oder Transformation eines bestehenden Gebäudes
  • Bestandsgebäuden und Altbau
  • Eigentümerwechsel (Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Versteigerung, etc.)
  • Mieterwechsel (Neuvermietung, Leasing, etc.).

Auch bei wesentlichen Renovierungen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind, ist der Energiepass obligatorisch.

de_DE