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Lässt der Eigentümer eines Wohngebäudes von einem dafür zugelassenen Bauingenieur oder Architekten einen Gebäudecheck durchführen, wird das Gebäude dabei auf Sicherheit, Gesundheit, Energieverbrauch, Technik und soziale Aspekte hin untersucht. Werden hierbei Beeinträchtigungen oder Mängeln festgestellt, werden dem Hauseigentümer geeignete Maßnahmen zur Abhilfe vorgeschlagen.
Der Gebäudepass gilt für die Dauer von 10 Jahren. Die Ausstellung eines neuen Gebäudepasses kann jedoch beim Vorliegen schwerwiegender oder außergewöhnlicher Umstände vom Ministerium zugelassen werden.
Eine wesentliche finanzielle Beteiligung des Staates an den Gutachterkosten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gewährung der Förderung erfolgt unabhängig von der Wohnfläche und der sozialen und wirtschaftlichen Situation des Haushaltes. Dabei sind Eigentümer nicht verpflichtet, die gesamten Ausgaben für den Gebäudepass vorzustrecken. Sobald der Eigentümer des Gebäudes den Nachweis erbringt, dass er 25% der Rechnung des Gutachtens gezahlt hat, wird die staatliche Beteiligung direkt an uns als Gutachter gezahlt.
Untersuchte Aspekte im Rahmen der Erstellung eines Gebäudepasses
Bei der Gebäudeinspektion zwecks Anfertigung eines Gebäudepasses werden von uns als beauftragte Gutachter folgende Aspekte eines Gebäudes untersucht:
Bei der Gebäudeinspektion zwecks Anfertigung eines Gebäudepasses werden von uns als beauftragte Gutachter folgende Aspekte eines Gebäudes untersucht:
Vorhandensein bzw. Feststellung offensichtlicher Sicherheitsmängel am Gebäude, zum Beispiel:
Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. Gefährdung der Gesundheit der Bewohner durch (zum Beispiel):
Probleme des Gebäudes im Zusammenhang mit der energetischen Situation, zum Beispiel:
Beurteilung des Gebäudes hinsichtlich technischer und funktionsspezifischer Mängel, zum Beispiel:
Prüfung des Gebäudes auf geltende soziale Standards, zum Beispiel: